Geh nicht davon aus, dass du ausfällst. Plane damit.
Bandscheibe, Herzinfarkt, ein LKW auf der A9, sechs Wochen Reha. In dem Moment, in dem du nicht mehr handeln kannst, laufen mehrere Uhren weiter. Keine davon hält an, weil du im Krankenhaus liegst.
Bei einer ganzen Reihe von Pflichten haftest du als GmbH-Geschäftsführer persönlich, mit Haus, Erspartem und Altersvorsorge. Die beschränkte Haftung schützt dich genau dort nicht, wo es weh tut: Lohnsteuer, Sozialabgaben, verspäteter Insolvenzantrag, Zahlungen in der Krise. Und im Streitfall musst du deine Unschuld beweisen, mit dem, was du aufgeschrieben hast, bevor es passierte.
Sechs Felder, einzeln vorgenommen:
- Die Drei-Wochen-Frist, und wie du verhinderst, dass sie verstreicht, ohne dass jemand sie kennt
- Die Liquiditätsfrühwarnung, die dich eng sehen lässt, bevor es eng ist
- Vollmachten und Banking-Zugriff, damit überhaupt jemand ans Geld kommt
- Die Stellvertreterfrage: wer den Laden fährt, wenn du sechs Wochen weg bist
- Steuer- und Sozialabgaben, die stille Falle mit der schärfsten persönlichen Haftung
- Krisenkommunikation, wenn der Großkunde weg ist und die Presse schreibt
Im letzten Teil baust du den Notfallplan an einem Wochenende, in der Reihenfolge, die im Ernstfall trägt.
Für wen: Inhaber-Geschäftsführer von GmbHs zwischen 500.000 und 10 Millionen Euro Umsatz, bei denen vieles über eine einzige Person läuft.
Geschrieben von Jörg Grimm, 20 Jahre als Sparringspartner und CFO an der Seite von Inhaber-Geschäftsführern, Profit First Professional.